Bulgarien Immobilienkauf
Allgemeine Informationen
Die bulgarische Regierung hat 2005 das Verbot für Ausländer, Grundstücke in Bulgarien zu erwerben, aufgehoben. Es gibt jedoch eine siebenjährige Übergangsphase bevor Ausländer, die nicht dauerhafte in Bulgarien wohnen, Grundstücke kaufen können. Firmen können bereits jetzt Grundstücke erwerben.
Problemlos - auch ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Firmengründung - ist für Privatpersonen in aller Regel der Kauf von Wohnungen mit den entsprechenden Nutzungsrechten.
Firmengründung
Die Gründung einer bulgarischen GmbH (OOD) zum Zweck des Kaufs einer Immobilie mit Grundbesitz erfolgt mit Hilfe eines bulgarischen Anwalts. Damit dieser die Immobilie treuhänderisch im Namen der Firma erwerben kann, eröffnet er - nach Erledigung der entsprechenden amtlichen Präliminarien zur Firmengründung - ein Firmenkonto mit einer Mindesteinlage von 2.500 Euro.
Diese Einlage verbleibt auf dem Firmenkonto bis zur endgültigen Firmenregistrierung (i.d.R. nach 14 bis 28 Tagen) und kann zur Bezahlung der Immobilie verwendet werden.
Die Kosten für dieses Verfahren - für das insgesamt ca. 30 Tage zu veranschlagen sind - sind einheitlich auf 500 Euro festgelegt.
Notar , Grundbuch und Firmenregister
Die bulgarischen Bezirksverwaltungen besitzen gut geführte Grundbuch- und Firmenregister. In der Regel werden Immobilien meist in Euro gehandelt.
Der Kaufpreis ist in der Regel bei Abschluß des Kaufvertrages beim Notar bar zu zahlen. Zugleich werden auch Grunderwerbssteuer, Grundbuchänderungskosten und Notargebühren in bulgarischer Währung fällig (regional unterschiedlich etwa 2,5% bis 3,5 % des im Kaufvertrag genannten Immobilienpreises).
Nach behördlicher Prüfung des Vertrages und abschließender Siegelung sind Sie nach ca. zwei Tagen im Grundbuchregister eingetragener Eigentümer der Immobilie.
Kaufpreiszahlung
Die Zahlung des Kaufpreises einer Immobilie erfolgt bei Bestandsimmobilien in der Regel in zwei Raten: 20 Prozent werden beim Vorvertrag fällig, die restlichen 80 Prozent bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
Bei Neubauprojekten werden ebenfalls bis zu 20 Prozent beim Vorvertrag verlangt; die weitere Zahlung erfolgt dann in meistens vier Raten je nach Baufortschritt.
Hinweise
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Weitere Informationen:
Landesinformationen, Reise- und Sicherheitsbestimmungen

