Bulgarien Immobilienkauf |
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Allgemeine Informationen
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Die bulgarische Regierung hat 2005 das Verbot für Ausländer, Grundstücke in Bulgarien zu erwerben, aufgehoben. Es gibt jedoch eine siebenjährige Übergangsphase bevor Ausländer, die nicht dauerhafte in Bulgarien wohnen, Grundstücke kaufen können. Firmen können bereits jetzt Grundstücke erwerben. |
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Firmengründung
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Die Gründung einer bulgarischen GmbH (OOD) zum Zweck des Kaufs einer Immobilie mit Grundbesitz erfolgt mit Hilfe eines bulgarischen Anwalts. Damit dieser die Immobilie treuhänderisch im Namen der Firma erwerben kann, eröffnet er - nach Erledigung der entsprechenden amtlichen Präliminarien zur Firmengründung - ein Firmenkonto mit einer Mindesteinlage von 2.500 Euro. |
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Notar , Grundbuch und Firmenregister
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Die bulgarischen Bezirksverwaltungen besitzen gut geführte Grundbuch- und Firmenregister. In der Regel werden Immobilien meist in Euro gehandelt. |
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Kaufpreiszahlung
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Die Zahlung des Kaufpreises einer Immobilie erfolgt bei Bestandsimmobilien in der Regel in zwei Raten: 20 Prozent werden beim Vorvertrag fällig, die restlichen 80 Prozent bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags. |
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Hinweise
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Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. |
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Weitere Informationen:
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Landesinformationen, Reise- und Sicherheitsbestimmungen |
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